Diagnostik
Kompetente Diagnostik psychischer Störungen als Grundlage für gezielte therapeutische Maßnahmen.
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie mit psychologischer Ausbildung habe ich umfangreiche Kompetenzen in der Diagnostik und Behandlung psychischer Erkrankungen. Die psychologische Ausbildung ermöglicht es mir, fundierte Diagnosen zu stellen und individuelle Therapiepläne zu entwickeln.
Ich darf psychische Störungen erkennen und diagnostizieren, z. B.:
- Depressionen
- Angststörungen und Phobien
- Zwangsstörungen
- Essstörungen
- Persönlichkeitsstörungen (z. B. Borderline-Störung, Narzisstische Persönlichkeitsstörung)
- Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)
- Anpassungsstörungen
- Belastungs- und Trauerreaktionen
Ich darf psychologische Gutachten erstellen, z. B.:
- für private Zwecke
- zur Vorlage bei Behörden oder Arbeitgebern
- zur Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen (z. B. für Versicherungen oder Jobcenter)
Ich darf schriftliche Bescheinigungen über den psychischen Zustand meiner Klienten ausstellen, z. B.:
- für private Zwecke
- zur Vorlage bei Arbeitgebern oder Behörden
- zur Unterstützung bei persönlichen Anfragen oder Konflikten (z. B. Arbeitsplatzprobleme)
Ich darf therapeutische Dokumentationen führen, z. B.:
- Anamnese (Erhebung der psychischen Vorgeschichte)
- Diagnosestellung
- Behandlungsplan und Verlauf der Therapie
Wichtig:
Ich darf keine offiziellen Gutachten für Gerichtsverfahren erstellen.
Diese sind ausschließlich für Ärzte (Psychiater) oder Psychologische Psychotherapeuten mit Approbation vorgesehen.
Ich darf keine Rezepte für Medikamente ausstellen und keine medizinischen Überweisungen (z. B. MRT, EEG) vornehmen.
Hinweis:
Dank meiner psychologischen Ausbildung und meiner Heilpraktikerzulassung kann ich fundierte Diagnosen stellen, die auf anerkannten psychologischen Klassifikationssystemen (z. B. ICD-10/ICD-11) basieren.